Datenschutz auf Social-Media-Profilen
Ein Social-Media-Auftritt ist heute für viele DRK-Organisationen nicht mehr wegzudenken. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO einzuhalten sind, fassen wir Ihnen im Folgenden kurz zusammen.
Ein Profil in den sozialen Netzwerken wird gern als Webseiten-Ersatz genutzt, hat eine große Reichweite und bietet zudem eine einfache Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Interessierten. Doch auch auf dem Social-Media-Profil gilt es, die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO einzuhalten.
Vier Punkte sind dabei von zentraler Bedeutung.
- Datenschutzhinweise
- Impressum
- AV-Vertrag
- Umgang mit Fotos und Videos
1. Datenschutzhinweise
Auch auf Social-Media-Profilen müssen die Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten aufgeklärt werden. Hier gilt es – analog zu den Datenschutzhinweisen auf der Webseite – entsprechende Datenschutzhinweise bereitzustellen, die die Besonderheiten der jeweiligen Social-Media-Plattform beinhalten.
2. Impressum
Die Impressumspflicht gilt auch für Social-Media-Auftritte von Vereinen und Verbänden. Hier kann – wenn vorhanden – das Impressum der Vereins- bzw. Verbands-Webseite verlinkt werden.
3. AV-Vertrag
Die Social-Media-Plattformen leben von den gesammelten Nutzerdaten und verarbeiten diese weiter. Hier ist zu prüfen, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Auf den gängigen Plattformen, wie z.B. Facebook und Instagram, ist ein Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit erforderlich. Dies bedeutet, dass der Betreiber des Social-Media-Profils und der Betreiber der Plattform gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sind.
4. Umgang mit Fotos und Videos
Als viertes ist es besonders wichtig, einen datenschutzkonformen und somit rechtssicheren Umgang mit Fotos und Videos auf den Profilen umzusetzen. Fotos und Videos von DRK-Events zählen zum täglich Brot eines jeden Social-Media-Profils. Neben der Information der Abgebildeten zum Umgang mit Ihren (Bild-)Daten ist in der Regel eine Einwilligung sowohl zur Erstellung als auch insbesondere zur Veröffentlichung der Fotos bzw. Videos erforderlich.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Urheberrechte an Fotos und Videos zu beachten sind. So müssen die Urheber von Fotos, Zitaten oder Videos kenntlich gemacht werden und ggf. die Rechte am genutzten Material auch gekauft werden.
Da es hinsichtlich der genauen Umsetzung immer wieder Fragen gibt, klären wir unsere Kunden in unserem neuesten Newsletter darüber auf, wie sie typische Fehler vermeiden können und ihre Social-Media-Profile unkompliziert datenschutzkonform gestalten können.
Haben wir Ihr Interesse an Beratung zum DRK-spezifischem Datenschutz geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch.
Ulrike Ahrens
Geschäftsleitung Datenschutz
Tel. 0251 / 9739-515
Ulrike.Ahrens@drk-bbs.de