Löschung von „Corona-Daten“
Angesichts sinkender Inzidenzen und langsam wieder aufkommender Normalität wurden sog. 3-G-Kontrollen sowie Testpflichten weitestgehend aufgehoben.
Angesichts sinkender Inzidenzen und langsam wieder aufkommender Normalität wurden sog. 3-G-Kontrollen sowie Testpflichten weitestgehend aufgehoben. Damit einher geht die datenschutzkonforme Löschung der erhobenen Daten.
Personenbezogene Daten dürfen stets nur zweckgebunden verarbeitet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Daten, die bei der Dokumentation von Testergebnissen oder Impfstatus angefallen sind. Mit dem Wegfall der Kontroll- und Dokumentationspflichten ist der Zweck für die Datenverarbeitung von Impfstatus, Genesenennachweisen und Testergebnissen entfallen.
Aus diesem Grund haben auch die Aufsichtsbehörden bereits auf die Vorgaben zur Löschung der entsprechenden Daten hingewiesen: Sämtliche Dokumente dieser Art sind umgehend datenschutzkonform (etwa mittels Aktenvernichter mindestens Sicherheitsstufe 4) unwiderruflich zu vernichten, unabhängig davon, ob sie in digitaler oder analoger Weise gespeichert worden sind.
Von dieser Pflicht zur Löschung sind i. d. R. (in NRW gemäß aktueller Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 27.5.2022) folgende Institutionen nicht betroffen:
- Krankenhäuser
- voll- oder teilstationäre Einrichtungen
- ambulante Pflegedienste
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern
In diesen Einrichtungen sind weiterhin in dem jeweils vorgeschriebenen Maße Testungen durchzuführen und Impfnachweise zu dokumentieren. In allen anderen Einrichtungen sind die Daten und Dokumente nun unaufgefordert zu löschen. Ausnahmen können sich dabei ggf. zusätzlich in sog. „Corona-Hotspots“ noch daraus ergeben, dass Städte oder Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden weiterhin Dokumentationspflichten dieser Art erlassen.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, auch bei weiteren Fragestellungen. Wenden Sie sich gerne direkt an ihre*n Datenschutzbeauftrage*n in der BBS oder schreiben Sie uns an datenschutzdrk-bbs.de.