Schulbegleitung als interessantes Betätigungsfeld für das DRK
Wie der niederschwellige und risikoarme Einstieg in Betätigungsfelder der Eingliederungshilfe auch in Ihrem Verband gelingen kann? Wir geben eine Orientierung.
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 besteht für Kinder mit Behinderungen ein Recht auf Teilhabe am Regelschulunterricht. Von diesem Anspruch machen zunehmend mehr Eltern Gebrauch – daher steigt der Bedarf an sogenannten Schulbegleitern oder Inklusionshelfer*innen. In der Regel handelt es sich um eine Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistung (je nach Art der Behinderung des Kindes).
In den vergangenen Jahren unterstützte die BBS diverse Rotkreuz-Gliederungen in verschiedenen Bundesländern bei dem Aufbau des Dienstes der Schulbegleitung. Hierbei wurden die Kundinnen und Kunden umfassend von der Bedarfsklärung, der Konkretisierung der Idee, über die Beantragung von Fördermitteln, bis hin zur Implementierung des Dienstes begleitet.
Besonders für diese Art des Dienstes spricht der Aspekt des geringen Risikos aufgrund eines hohen Förderanteils der Personalkosten in den ersten fünf Jahren (bis zu 90%) verbunden mit einem kaum vorhandenen Investitionsbedarf in Baumaßnahmen oder für die Ausstattung des Dienstes wie Sie es zum Beispiel von Wohnangeboten kennen. Außerdem ergeben sich viele Anknüpfungspunkte zu bestehenden Kinder- und Jugendhilfeangeboten wie z.B. Kitas mit Inklusionsgruppen.
Zusätzlich zum konkreten Nutzen, der mit dem Aufbau eines Schulintegrationsdienstes einhergeht, eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten und Netzwerke. DRK-Verbänden, die über die Schulbegleitung den Einstieg in die ambulante Eingliederungshilfe erfolgreich gemeistert haben, erschließt sich die Grundlage für weitere Dienste – zum Beispiel Autismusambulanz, Frühförderung, Familienunterstützende Dienste, …
Tipps für einen typischen Projektverlauf:
Zunächst wird die Ausgangsituation skizziert – wie stellt sich die Bedarfssituation vor Ort dar und welche Anknüpfungspunkte ergeben sich durch bestehende Angeboten des Verbands? Von wesentlicher Bedeutung in dieser ersten Phase ist die Kontaktaufnahme zu den lokalen Behörden. Die BBS bereitet diese Gespräche professionell unter Aufbereitung von Daten vor und begleitet die DRK-Verantwortlichen in der Kommunikation mit den Amtsvertretern.
Auf dieser Basis wird im nächsten Schritt eine Anschubförderung bei der Aktion Mensch beantragt. Die Aktion Mensch fördert den Aufbau neuer Dienste und Angebote der Eingliederungshilfe mit bis zu 300.000 Euro über fünf Jahre. Die BBS bereitet die Inhalte und Kalkulationen für die Förderanträge für die DRK-Verbände auf, sodass eine wertvolle Entlastung für die Verantwortlichen vor Ort in diesem Projektschritt erfolgt.
Nach positiver Bewilligung des Antrags (die Bearbeitungsdauer beträgt ca. sechs Monate) steht die BBS bei Bedarf weiterhin beratend zur Seite. Sobald eine Leitungs- und Koordinationskraft den Dienst aufnimmt, wird im nächsten Schritt eine Vereinbarung mit dem zuständigen Sozial- und Jugendhilfeträger geschlossen. Diese berechtigt zur Abrechnung der künftigen Leistungen. Dieser Schritt kann auch in der Zwischenzeit erfolgen, erfahrungsgemäß empfiehlt es sich aber, die künftige Leitungskraft hinzuzuziehen. Daneben sind der Bezug von Räumlichkeiten, die Beschaffung von Ausstattung (übrigens auch förderfähig) und weitere Themen zu bearbeiten.
Nutzen auch Sie die Chance. Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zum Anbieter von Eingliederungshilfeleistungen begleiten zu dürfen. Ergänzend weisen wir Sie gerne auf einen allgemeinen Artikel zum Aufbau neuer Geschäftsfelder in Zusammenarbeit mit der BBS hin.
Kontakt:
Maria Sundrum
Geschäftsleitung Beratung
0251 9739-248
Maria.Sundrumdrk-bbs.de