BTHG – Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung
Zum 01. Januar 2020 ist das Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) in Kraft getreten.
Das BTHG verfolgt zwei wesentliche Ziele: einerseits für Menschen mit Behinderung die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in der Eingliederungshilfe umzusetzen und andererseits Lösungen für die seit Jahren steigenden Empfängerzahlen und Kosten der Eingliederungshilfe zu entwickeln. Durch die Gesetzesänderung wird die Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems Sozialhilfe weiterentwickelt. Wesentliche Neuerungen sind die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen sowie Anpassungen bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen.
Auch die BBS beschäftigt sich mit dieser Gesetzesänderung und nimmt dabei verschiedenste Fortbildungen und Tagungen wahr, um beim Transfer in die DRK-Praxis mitzuwirken.
Sie möchten eine Projektidee entwickeln oder ein konkretes Vorhaben in die Praxis umsetzen? Sprechen Sie uns gerne an!
Kontakt:
Annika Löchte
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