Datenschutz bei Zoom
Der Videokonferenz-Dienst Zoom, der schon im vergangenen Jahr oftmals umgehend auf Kritik zu datenschutzrechtlichen Aspekten reagiert hat, dokumentiert in einer umfangreichen Kommentierung der von der Datenschutzkonferenz (DSK) herausgegebenen Checkliste für Videokonferenzsysteme sein Bemühen um Datenschutzkonformität.
Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Videokonferenzsysteme aus der Arbeit vieler DRK-Organisationen nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig gibt es bei vielen Anbietern entsprechender Tools nicht erst seit Wegfall des US-Privacy-Shields datenschutzrechtliche Bedenken beim Umgang mit den personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer.
Im Herbst 2020 gab die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Verantwortlichen eine Orientierungshilfe zum Datenschutz bei Videokonferenzsystemen sowie eine ergänzende Datenschutz-Checkliste an die Hand. Die aufgeführten Punkte sind für Laien jedoch nur schwer für die einzelnen Videokonferenzsysteme zu überprüfen.
Der Anbieter Zoom veröffentlichte nun einen Kommentar zu den Ausführungen der Datenschutzbehörden. Hier wird detailliert und nachvollziehbar dargelegt, inwieweit das Unternehmen die geforderten Kriterien erfüllt. Es zeigt sich, dass der Dienst vielen der datenschutzrechtlichen Anforderungen nachkommt.
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist auch bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen stets die einladende DRK-Organisation. Neben einem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Dienstanbieter sind Einstellungen für die Webkonferenzen jeweils so zu wählen, dass eine möglichst hohe Datenschutzkonformität gewährleistet ist. In dem von Zoom bereitgestelltem Dokument werden auch diese Aspekte ausführlich beleuchtet.
Die Reaktion auf die DSK-Checkliste ist ein weiteres Zeichen des US-amerikanischen Unternehmens, dass Datenschutz ernst genommen wird. Aufgrund der beständigen Nachbesserungen und Anpassungen an europäisches Datenschutzrecht kann Zoom daher aktuell durchaus für die Nutzung von Videokonferenzen in Betracht gezogen werden.
Sie haben weitere Fragen zu Zoom, zu alternativen Videokonferenzsystemen oder zu weiteren datenschutzrechtlichen Fragestellungen? Unser Datenschutz-Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite.