Die BBS GmbH als „interne Meldestelle“ für Ihre DRK-Organisation
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz stehen viele DRK-Organisationen in der Pflicht, eine organisationsinterne Meldestelle einzurichten. Wie die BBS Sie dabei unterstützen kann, lesen Sie hier.
Whistleblower spielen eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und Rechtsverstößen innerhalb einer Organisation. Dies gilt für Unternehmen, Behörden und Vereine gleichermaßen.
Mit dem neuen „Hinweisgeberschutzgesetz“ (oder offiziell: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) stehen viele DRK-Organisationen nun in der Pflicht, eine unternehmensinterne Meldestelle einzurichten. Hierdurch sollen Hinweisgeber effektiv vor negativen Konsequenzen geschützt werden.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Bundesministerium der Justiz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten, es verpflichtet Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems („interne Meldestelle“).
Beschäftigte aber auch Geschäftspartner und Lieferanten sollen hierdurch Missstände und Gesetzesverstöße vertraulich melden können.
Hilfe von externen Dienstleistern ist gesetzlich vorgesehen und angebracht
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht dabei in § 14 Absatz 1 HinSchG explizit vor, dass eine „interne Meldestelle“ auch durch einen externen Dienstleister umgesetzt werden darf:
(1) Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei dem jeweiligen Beschäftigungsgeber oder
bei der jeweiligen Organisationseinheit beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit
oder ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird.
Dies ist ohne Zweifel auch sinnvoll.
Die Umsetzung der technischen Anforderungen an das System, die juristische Fachkunde (z.B. zur Prüfung der Anwendbarkeit des Hinweisgeberschutzgesetzes bei eingehenden Hinweisen oder zu Ausnahmen des Vertraulichkeitsgebots) sowie die Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten (Datenschutzfolgenabschätzung, Grundsatz der Datenminimierung, Einhaltung der Löschfristen, spezielle Anforderungen beim Auskunftsersuchen) sind nur einige der Anforderungen, die aufzeigen, dass eine gesetzeskonforme Umsetzung der Anforderungen professionelle Hilfe erfordert.
Datenschutzbeauftragter als interne Meldestelle- die BBS hilft
Die BBS GmbH berät über 100 Organisationen im DRK und stellt für diese Organisationen den Datenschutzbeauftragten. Hieraus leitet sich unsere umfassende Expertise und Erfahrung in genau diesen Bereichen ab.
Als Datenschutzbeauftragte sind wir im Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen Profis, die juristische Prüfung europäischer Verordnungen und Richtlinien ist unser gelebter Alltag und die Prozesse und Kommunikationsstrukturen im DRK sind uns bestens bekannt.
Dies sehen übrigens nicht nur wir so, sondern auch der europäische Gesetzgeber, der in Erwägungsgrund 56 zur europäischen Hinweisgeberrichtlinie ausdrücklich u.a. den Datenschutzbeauftragten als „am besten geeignet“ für die Umsetzung einer Meldestelle benennt.
Demzufolge liegt es nahe, dass wir vom BBS-Datenschutzteam Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes unsere Hilfe anbieten möchten.
Machen Sie die BBS zu Ihrer internen Meldestelle
Aus dem Bereich Datenschutz kennen wir Ihre Bedürfnisse und Anforderungen genau – zeitliche und personelle Ressourcen sind aufgrund der Vielzahl an Projekten und Aufgaben knapp, Hilfe zur Selbsthilfe ist daher gut, beliebter aber ist es, wenn wir als Dienstleister die Umsetzung für Sie übernehmen.
Daher bieten wir Ihnen an, die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zu betreiben. Technisch in wenigen Minuten umgesetzt, stellen wir Ihnen ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem zur Verfügung, prüfen eingehende Hinweise für Sie, kümmern uns um die datenschutzrechtlichen Anforderungen und sorgen dafür, dass nur die Hinweise bei Ihnen ankommen, die auch wirklich bei Ihnen ankommen sollen.
Wir übernehmen für Sie die interne Meldestelle Ihrer DRK-Organisation, Sie sparen sich den Aufbau von Personal, Wissen und nicht zuletzt Zeit für die Aufgaben und Projekte, die das DRK so besonders und besonders wertvoll machen.
Unser umfangreiches Leistungspaket in Kombination mit einer transparenten Bepreisung stellen wir Ihnen sehr gerne ab sofort im Detail vor.
Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns oder per E-Mail unter datenschutz@drk-bbs.de.
Wir freuen uns auf Sie!